Bei Gutachten für Finanzämter und Gerichte: Akkreditierung der Zertifizierungsstelle entscheidend
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland leider nicht geschützt. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Problemen.
Insbesondere bei Verkehrswertermittlungen für Ämter, Behörden oder im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Auswahl des richtigen Sachverständigen von Bedeutung.
Ein bekanntes Qualitätsmerkmal für einen besonders sachkundigen und erfahrenen Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Als gleichwertig wird von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angesehen.
So heißt es in § 198 BewG:
(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.
§198 BewG
Problem: die meisten Zertifizierungsstellen sind nicht DAkkS-akkreditiert
Das Bewertungsgesetz stellt klar, dass damit nur solche Personenzertifizierungen gemeint sind, die von einer Zertifizierungsstelle vergeben werden, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert ist.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrages sind insgesamt 6 Zertifizierungsstellen für den Bereich Immobilienbewertung bei der DAkkS akkreditiert:
- DIAZert
- Sprengnetter Zertifizierung
- IQ-Zert
- EIPOSCERT
- Hochschule Anhalt (Izert)
- HypZert
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass z.B. das Finanzamt das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen, der entweder gar nicht nach ISO 17024 zertifiziert ist oder bei einer nicht akkreditierten Zertifizierungsstelle tätig ist, zurückweisen kann, ohne dass eine inhaltliche Prüfung des Gutachtens erforderlich ist.
In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass ein solcher Sachverständiger abgelehnt wird.
Unsere Zertifizierung bietet Ihnen die nötige Sicherheit
Um unseren Kunden ein von Ämtern und Gerichten anerkanntes Verkehrswertgutachten anbieten zu können, hat unser Sachverständiger Fabian Borgs den aufwendigen Weg der Personenzertifizierung über EIPOSCERT (DAkkS akkreditiert) erfolgreich beschritten.
Die Qualifikation zum zertifizierten Sachverständigen basiert auf der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist damit in ganz Europa bzw. in der ganzen Welt anerkannt.
Damit erfüllen wir alle formalen und fachlichen Voraussetzungen, um den höchsten Anforderungen in Bereich der Gutachtenerstellung zu genügen, z.B. bei Gerichten und Finanzämtern.