Suche
Close this search box.
Das Kurzgutachten
Eine detaillierte Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV.

Das Kurzgutachten

Für die meisten unserer Kunden ist das Kurzgutachten ab 920€ (zzgl. MwSt.) die richtige Wahl. Dabei erhalten Sie eine detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie, bei der der Wert in zwei normierten Wertermittlungsverfahren ermittelt wird.

Obwohl es sich bei dem Kurzgutachten nicht um ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten handelt, errechnen wir den Wert Ihrer Immobilie in enger Anlehnung an die ImmoWertV. Das bedeutet, dass wir beispielsweise den Wert eines Einfamilienhauses primär nach dem Sachwertverfahren ermitteln und zusätzlich, als stützendes Verfahren, das Ertragswertverfahren zur Plausibilisierung anwenden. Weiterhin können wir den Vergleichswert mittels des Gebäudefaktors des Gutachterausschusses Hamburg im Zuständigkeitsbereich ermitteln.

Der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten ist dabei hauptsächlich, dass die textlichen Erläuterungen weniger umfangreich ausfallen und das Kurzgutachten keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten hat. Auch die Festlegung gewisser Marktanpassungsfaktoren (z.B. Sachwertfaktoren oder Liegenschaftszinssätze) muss nicht zwingend wie bei einem Verkehrswertgutachten nach Vorgaben des jeweiligen Gutachterausschusses erfolgen und begründet werden, auch wenn wir diese auch bei Kurzgutachten meistens anwenden können. Im Unterschied zum Verkehrswertgutachten werden behördliche Auskünfte (z.B. Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis usw.) nicht eingeholt.

Sie erhalten eine umfassende Wertermittlung von uns, die für einen Laien verständlich und gleichzeitig für einen Sachverständigen nachvollziehbar in ihrer Herleitung ist.

Das Kurzgutachten eignet sich damit  gut für alle außergerichtlichen oder nicht-behördlichen Zwecke, bei denen Sie eine detaillierte Wertermittlung eines Grundstückes oder einer Immobilie benötigen. Das können Käufe, Verkäufe, Vermögensaufstellungen, Scheidungen oder auch Erbschaften sein.

Der Ablauf eines Kurzgutachtens

1 Ihre Anfrage. Sie schildern uns, um welche Art von Immobilie es geht und was der Zweck der gewünschten Bewertung ist. Wir prüfen für Sie, ob das Kurzgutachten hierfür die richtige Bewertung ist.

2 Auftrag zur Bewertung. Sobald alle Fragen geklärt sind und Sie sich für uns entschieden haben, beauftragen Sie uns mit der Wertermittlung. Hierzu erhalten Sie von uns einen Auftragsbogen.

3 Termin vor Ort. Nach Auftragserteilung treffen wir uns vor Ort und begutachten Ihre Immobilie. Weiterhin nehmen wir alle nötigen Objektunterlagen auf oder besorgen diese optional.

4 Wertermittlung. Sobald wir vor Ort waren und uns alle nötigen Unterlagen vorliegen, können wir die Wertermittlung vornehmen. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich und wir können offene Fragen erörtern.

Fabian Borgs
Gutachter / Sachverständiger für Immobilienbewertung

Fragen zum Kurzgutachten?

  • Wie lange dauert die Wertermittlung?
    IdR. erhalten Sie die Bewertung binnen einer Woche nach Ortstermin
  • Wo bieten Sie Ihre Dienstleistung an?
    Ca. 50 km. Umkreis um Hamburg – mehr nach Absprache
  • Was kostet die Wertermittlung?
    Unsere Preise entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.  Weitere Informationen zu Unterlagen und Kosten finden Sie hier: Immobilienbewertung.

Sie haben weitere Fragen zu unserem Kurzgutachten? Sprechen Sie uns gern an.

Preistabelle für Kurzgutachten

Preise Kurzgutachten Hamburg

Die Preistabelle versteht sich netto ohne Mehrwertsteuer (19%).

Bei einem Immobilienwert von mehr als 10 Millionen Euro nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die entsprechende Honorartabelle erhalten Sie auf Anfrage.

Sofern Belastungen, Beschränkungen und sonstige Besonderheiten (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte) zu bewerten sind, beträgt der Aufschlag pauschal 30 %, unabhängig davon, ob es sich um eine oder mehrere zusätzliche Besonderheiten handelt.

Anfahrtspauschale innerhalb Hamburgs 30 € zzgl. MwSt., außerhalb Hamburgs 80 € zzgl. MwSt.

Sie erhalten das Kurzgutachten nach der Ortsbesichtigung wahlweise als PDF-Dokument oder in gebundener Form per Post. Die Lieferung nach dem Ortstermin erfolgt in der Regel sehr zeitnah.

Die Wertermittlung erfolgt nach den normierten Verfahren im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren (zwei Verfahren werden angewendet). Die Marktanpassung erfolgt über die Marktanpassungsfaktoren des zuständigen Gutachterausschusses.

Optional zur Wertermittlung kann die Kostenschätzung für geplante Sanierungsmaßnahmen gebucht werden. Diese Leistung ist nur in Kombination mit der Immobilienbewertung möglich, da wir hierfür ohnehin den Ist-Zustand detailliert analysieren müssen.

Kontakt aufnehmen

040 226 344 21

Montag – Freitag 09 Uhr – 17 Uhr

Schlüterstraße 12, 20146 Hamburg

FAQ zum Kurzgutachten

Letztlich ist das Kurzgutachten immer dann die richtige Wahl, wenn Sie eine neutrale und sachverständige Wertermittlung benötigen und ein Verkehrswertgutachten nicht erforderlich ist.

Das bedeutet, dass das Kurzgutachten für Sie geeignet ist, wenn es sich nicht um eine Angelegenheit handelt, die mit einer Behörde oder einem Gericht zu tun hat. Für behördliche oder gerichtliche Verfahren benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten

Die Art und Weise der Wertermittlung ist grundsätzlich gleich. Auch bei einem Kurzgutachten wird der Wert entweder im Sachwertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren gutachterlich neutral ermittelt. In der Regel werden zwei der drei normierten Verfahren angewendet. Die Marktanpassung wird auch im Rahmen des Kurzgutachtens nach den Vorgaben des zuständigen Gutachterausschusses modellhaft durchgeführt.

Gegen Aufpreis können im Kurzgutachten auch besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Wohnrechte, Wegerechte oder sonstige Eintragungen in Abteilung 2 des Grundbuchs berücksichtigt werden.

Dies hängt immer wenig von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen senden wir Ihnen gerne nach Kontaktaufnahme zu. Sollten Ihnen einzelne Angaben oder Unterlagen fehlen, so können wir diese im Rahmen der Erstellung des Kurzgutachtens auf der Grundlage einer von Ihnen erteilten Vollmacht einholen.

Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland leider nicht geschützt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses sind von unabhängigen Stellen, z.B. der DEKRA, als Sachverständige zertifiziert. Darüber hinaus verfügen wir über fundierte Fachausbildungen und Studiengänge im Immobilienbereich. Nähere Informationen finden Sie auf der Teamseite hier.

Ihr Vorteile bei einem Kurzgutachten mit uns

  1. Zertifizierung nach anerkannten Normen und Standards. Unsere Sachverständigen sind u.a. nach DIN ISO 17024 zertifiziert, was einer öffentlichen Bestellung gleichkommt.
  2. Zeitnahe Termine vor Ort. Die Vorlaufzeit für einen Ortstermin beträgt in der Regel nur wenige Tage. Sehr kurzfristige Termine sind nach Absprache oft möglich. 
  3. Detaillierte Bewertung. Sie erhalten das Kurzgutachten als PDF-Dokument per E-Mail. Damit die Bewertung der Immobilie nachvollziehbar ist, umfasst das Kurzgutachten in der Regel 40 Seiten und mehr.
  4. Transparente Pauschalpreise. Unsere Preistabelle für Kurzgutachten finden Sie auf dieser Seite. Für sehr spezielle Bewertungsfälle erhalten Sie selbstverständlich vor Auftragserteilung ein individuelles Angebot.
Immobilienbewertung Hamburg