Immobiliengutachten bei rechtlicher Betreuung
Betreuungssachen betreffen Situationen, in denen eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der sich um die rechtlichen und finanziellen Belange der betroffenen Person kümmert.
Bevor es jedoch zur Bestellung eines gerichtlich bestellten Berufsbetreuers kommt, wird nach Personen gesucht, die – sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt – die Betreuung ehrenamtlich übernehmen können. Dies können Personen aus dem privaten Umfeld, aber auch andere Personen sein.
Warum wird ein Immobiliensachverständiger gebraucht?
Da Betreuungsangelegenheiten häufig auch die Entscheidung über eine Verwertung von Immobilien beinhalten, werden wir als Immobiliengutachter in der Abwicklung benötigt.
Da es bei Immobiliengeschäften um hohe Vermögenswerte geht, ist zur Wahrung der Interessen des Betreuten die Genehmigung der Veräußerung durch das Betreuungsgericht erforderlich.
Damit das Betreuungsgericht eine Entscheidung treffen kann, ist insbesondere der Wert der Immobilie im Vorwege zu bestimmen. Eine neutrale Wertermittlung durch einen Sachverständigen schafft Transparenz und bietet rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Sie dokumentiert den Zustand der Immobilie und ist dabei sowohl für den Laien verständlich als auch für einen Profi nachvollziehbar.
Welches Immobiliengutachten für das Betreuungsgericht?
Welches Immobiliengutachten genau benötigt wird, sollte der Betreuer im Vorwege mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Gericht abstimmen.
Erfahrungsgemäß reicht für Betreuungsangelegenheiten in aller Regel unser Kurzgutachten, bei dem der Immobilienwert über zwei normierte Wertermittlungsverfahren ermittelt wird.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Rechtspfleger ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB fordert.
Selbstverständlich können wir beide Formen der Wertermittlung anbieten. In beiden Fällen ermitteln wir den Wert der Immobilie nach den Vorgaben des zuständigen Gutachterausschusses, um einen neutralen, an den Markt angepassten Verkehrswert zu erhalten.
Für Immobiliengutachten in Betreuungsangelegenheiten sind wir Ihr Ansprechpartner
Sie sind als Betreuer eingesetzt und benötigen ein Immobiliengutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht? Dann lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen. In einem ersten Telefonat können wir unverbindlich Ihren Fall besprechen und Ihnen eine Empfehlung zur Vorgehensweise der Immobilienbewertung aussprechen. Wir sind gerne für Sie im Raum Hamburg und Umgebung tätig.
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040 226 344 21
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