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Wohnflächenberechnung
nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Sie benötigen eine Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie?

Dann sind Sie bei uns richtig. Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung gehört auch die Erstellung von Wohn- und Nutzflächenberechnungen zu unserem Dienstleistungsangebot. Bei der Ermittlung der Wohnfläche existieren verschiedene Berechnungsmethoden, die sich aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen ergeben. In den meisten Fällen ist jedoch die sog. Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, die geforderte Berechnungsmethode. Diese wird unter anderem bei Verkauf, Vermietung oder auch Finanzierungen genutzt und hat im Jahr 2004 die II. Berechnungsverordnung abgelöst. In einigen Fällen wird auch die Nutzungsfläche nach DIN 277 gefordert.

Wir erstellen Ihn gern eine Wohnflächenberechnung nach der WoFlV oder eine Flächenermittlung DIN 277 im Raum Hamburg und Umgebung.

Immobiliengutachter & Sachverständige Hamburg
Ihr Immobiliengutachter-Team für die Erstellung einer Wohnflächenberechnung

Typische Anlässe für eine Wohnflächenberechnung

Was kostet die Wohnflächenberechnung?

Die Berechnung der Wohnfläche unterscheidet sich im Aufwand sowohl nach Größe der Einheit als auch nach objektspezifischen Besonderheiten, dies können z.B. Dachschrägen sein. Wir bieten die Ermittlung der Wohnfläche in Hamburg und im direkten Umfeld (max. 30 km.) an, weitere Entfernungen nach Absprache.

Grundpreise

  • Grundpreis bis 075 m²: 399,00 €
  • Grundpreis bis 100 m²: 449,00 €
  • Grundpreis bis 125 m²: 499,00 €
  • Grundpreis bis 150 m²: 549,00 €
  • Grundpreis bis 175 m²: 599,00 €
  • Grundpreis ab 175 m²: nach Vereinbarung

Zuschläge

  • bei Dachschrägen: + 30 %
  • Berechnung nach DIN 277 + 15 %
  • Anfahrtspauschale innerhalb von Hamburg: 30,00 €
  • Anfahrtspauschale außerhalb von Hamburg: 80,00 €
 
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (19 %).

Bericht zur Wohnflächenvermessung

Neben dem Ergebnis der Wohnflächenermittlung erhalten Sie von uns einen ausführlichen Bericht, nach welchen Kriterien das Ergebnis ermittelt wurde.

Unsere Flächenermittlung beruht auf einem zentimetergenauen Laser-Aufmaß und wird in einer maßstäblichen CAD-Zeichnung der einzelnen Räume dargestellt. Somit erhalten Sie neben der Flächenberechnung auch einen detaillierten Grundriss, der die Einzelmaße der einzelnen Räume der Immobilie darstellt.

Der vollständige Bericht umfasst dann je nach Immobilie ca. 6 – 10 Seiten und wird Ihnen als PDF-Dokument geliefert.

 

Bericht zur Wohnflächenberechnung
Auszug aus einer Flächenberechnung nach WoFlV

Wohnraumvermessung anfragen

040 226 344 21

Zertifizierter Sachverständiger
Zertifizierung des SV Fabian Borgs

FAQ zur Wohnflächenberechnung

Eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung kann im Falle eines Verkaufes oder einer Vermietung zu Konfliktpotential führen. Häufig kommen Fehler bei Balkonen und Terrassenflächen, bei Dachschrägen oder bei der Zuordnung (Wohnfläche ja oder nein?) vor. Aber auch eine veraltete DIN-Norm, die Berechnung anhand von alten Grundrissen oder auch Messfehler können zu einer falschen Wohnfläche führen.

Viele Immobilienvermieter sind bei der Höhe der Wohnfläche nicht allzu sorgsam. Die häufig erwähnte 10% Toleranzgrenze wurden allerdings im Zusammenhang mit Mieterhöhung nach § 558 BGB abgeschafft, hierzu existier sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Das Urteil können Sie sich hier anschauen: BGH VIII ZR 266/14

Bestandsimmobilien werden häufig mit veralteten Wohnflächenberechnungen verkauft oder vermietet. Dies liegt daran, dass früher andere Vorschriften und Normen für die Berechnung von Wohnflächen galten. Es kann daher vorkommen, dass die tatsächliche Wohnfläche nach heutiger WoFlV von der ursprünglichen Berechnung abweicht.

Da die Wohnfläche eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung von Miet- oder Kaufpreisen, der Ermittlung von Nebenkosten und der Finanzierung von Immobilien spielt, kann eine fehlerhafte Angabe zu finanziellen Auswirkungen führen.

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden, bei fehlenden oder sehr alten Flächenberechnungen diese im Zweifelsfall neu ermitteln zu lassen.

Darüber hinaus ist es auch wichtig zu beachten, dass bei Änderungen an der Immobilie, zum Beispiel durch den Ausbau von Dachgeschossen, eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich sein kann.

Sowohl private Auftraggeber als auch Versicherungen, Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften oder auch Immobilienmakler nutzen unseren Service. Unsere Flächenermittlungen können für alle Anlässe genutzt werden, in eine Ermittlung nach DIN 277 oder WoFlV gefordert wird. Gern beraten wir Sie hier auch vorab zu Ihrer Flächenermittlung.

Der Begriff des Gutachters bzw. Sachverständigen ist in Deutschland leider nicht geschützt. Zudem existiert kein einheitlicher Ausbildungsweg, um als Gutachter oder Sachverständiger tätig zu werden. Hierfür kommen aber natürlich insbesondere solche Ausbildungen und Studiengänge in Frage, die eng mit der Immobilienwirtschaft verzahnt sind.

Wohnflächenermittlungen werden bei uns primär von Fabian Borgs erstattet. Dieser hat nach der Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann zunächst den Immobilienfachwirt bei der IHK absolviert. Zusätzlich hat Herr Borgs einen Universitätsabschluss im Immobilienbereich (B.A. Real Estate) und zudem den Dipl. Immobilienwirt an der DIA Freiburg abgeschlossen. Weiterhin hat er bei der DEKRA eine Fortbildung zum zertifizierten Sachverständigen Immobilienbewertung (D1) durchgeführt und sich zertifizieren lassen. Darüber hinaus hat er sich beim Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) zertifizieren und in die Sachverständigenrolle des DGuSV eintragen lassen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Steinhaus ImmobilienGern können Sie sich auch hier Erfahrungswerte unserer Kunden aus unseren unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen anschauen.