
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts – Prüfung des Steuerbescheids
Wir prüfen die Berechnung des Finanzamtes vor Beauftragung eines Gutachtens Bei Erbschaft oder Schenkung eines Grundstücks erhält der Erbe nach
Wir prüfen die Berechnung des Finanzamtes vor Beauftragung eines Gutachtens Bei Erbschaft oder Schenkung eines Grundstücks erhält der Erbe nach
Neues BGH-Urteil zur Vermietung mit alter Wohnflächenberechnung Dass eine falsche Angabe der Wohnfläche für den Vermieter leicht zu einem Haftungsrisiko
Mittels Verkehrswertgutachten die Kaufpreisaufteilung (Grund und Boden sowie Gebäudeanteile) ermitteln Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, kann die Abnutzung des
Neues Urteil des Finanzgerichtes Münster zur Restnutzungsdauer nach ImmoWertV Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren (erneut) entschieden, dass der
Schreiben des Bundesministerium der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom
Grundsteuer – warum Ihre Kellerfläche keine Nutzfläche ist Die Grundsteuerreform ist beschäftigt aktuell die allermeisten Immobilieneigentümer in Deutschland. Insbesondere die
Der Liegenschaftszinssatz – Erklärung und Bedeutung Bei der Wertermittlung von Immobilien kommen normierte Bewertungsverfahren zum Einsatz. Dies sind meist das
Das neue Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) – doch keine Streichung der Ausnahmeregelung? Gute Neuigkeiten für Steuerzahler: dass die die Gebäudeabschreibung
Der Sachwertfaktor hat einen wesentlichen Einfluss auf den Verkehrswert bei der Wertermittlung einer Immobilie. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Informationen zum Sachwertfaktor.
Im Rahmen des Ertragswertverfahrens sind vom Jahresrohertrag die Bewirtschaftungskosten abzuziehen, um rechnerisch zum Jahresreinertrag zu gelangen. Hier zählen insbesondere Verwaltungskosten,
Sie haben eine spezielle Frage oder interessieren sich für die Wertermittlung einer Immobilie? Sprechen Sie uns gern an.
Immobiliengutachter Hamburg –
Ihr Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024